Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Beni`s Söhne Elektro GmbH

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
  2. Auftragserteilung:
    Die Auftragserteilung kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Benis Söhne Elektro GmbH betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Wird ein bereits bestätigter Auftrag zurückgezogen, erhebt die Benis Söhne Elektro GmbH eine
    Bearbeitungsgebühr von 10% der Auftragssumme.
    Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde, die von der Beni`s Söhne Elektro angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
  3. Preise:
    Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF).
    Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
    Die Preise beinhalten das Ausführungspersonal, sowie das Material.
  4. Bezahlung
    Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, Vorauskasse, Anzahlung,
    Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30(dreissig)Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
    Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen
    der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.
    Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, zur Miete oder zu sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem
    elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, PayPal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.
    Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
    Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.
    Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
  5. Pflichten der Firma
    6.1. Lieferung / Liefertermine
    6.2. Dienstleistungserbringung
    Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine
    weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
    6.3. Hilfspersonen
    Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie ha ben sicherzustellen,
    dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
  6. Pflichten des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend
    vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach
    Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
  7. Abwerbe- und Anstellungsverbot
    Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf
    Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder
    sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des
    Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.
  8. Abnahme
    Machen die Produkte oder Dienstleistungen eine Abnahme erforderlich erfolgt dies gemäss dem separaten Abnahme Dokument der Firma diesen AGB
    beiliegend.
  9. Gewährleistung
    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
    Die Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 24 (vierundzwanzig) Monate.
    Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt
    wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der
    Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf
    ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche
    Gewährleistungsfrist weiter.
    Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
  10. Haftung
    Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
    Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
    direkte Schäden, verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
    Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
    Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
  11. Datenschutz
    Die Firma darf, die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und
    verwenden. Die Firma ergreift Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt
    sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die
    Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben.
    Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen
    Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
    Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
  12. Änderungen
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
    Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website durch die Firma in Kraft.
    Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer
    neueren Version der AGB zugestimmt.
  13. Priorität
    Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser
    AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
  14. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages
    im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten
    wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
  15. Vertraulichkeit
    Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder
    angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
  16. Höhere Gewalt
    Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien,
    Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände,
    Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Lieferverzögerungen Lieferant unmöglich, so ist die Firma während der Dauer
    der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt
    länger als 180 (einhundertachtzig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich
    zurückzuerstatten.
    Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis Major, sind ausgeschlossen.
  17. Agenten und Vertriebspartner
    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche
    potenziellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten
    und Vertriebspartnern.
  18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma
    zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
    internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.