Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Beni`s Söhne Elektro GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer saemtliche Angebote, Offerten,
Auftraege, Lieferungen und Leistungen der Beni’s Soehne Elektro GmbH gegenueber privaten und
geschaeftlichen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur
Anwendung, wenn sie schriftlich bestaetigt wurden.
2. Vertragsabschluss / Auftragserteilung
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder muendliche Annahme der Offerte, durch
Auftragsbestaetigung oder durch Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen zustande. Bereits
erbrachte Leistungen und entstandene Kosten duerfen bei Rueckzug eines Auftrags verrechnet
werden.
3. Vertragsgrundlagen / SIA 118
Die Norm SIA 118 gilt ausschliesslich dann, wenn sie in der Offerte oder Auftragsbestaetigung
ausdruecklich vereinbart wird. Diese AGB gehen nicht zwingenden Bestimmungen der SIA 118 vor.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen,
Planungsanpassungen und Verzogerungen werden separat verrechnet.
5. Nachtragsleistungen
Nachtragsleistungen gelten als genehmigt, wenn sie angeordnet, geduldet oder nach Anzeige nicht
unverzueglich abgelehnt werden. Sie sind auch ohne Unterschrift verguetungspflichtig.
6. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Verrechnung mit Gegenforderungen ist
ausgeschlossen. Ein Rueckbehalt ist nur angemessen zulaessig. Bei Zahlungsverzug duerfen
weitere Leistungen ausgesetzt werden.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Voraussetzungen fuer eine ordnungsgemaesse
Leistungserbringung sicher. Mehrkosten infolge Pflichtverletzungen gehen zu seinen Lasten.
8. Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, waehrend der Vertragsdauer sowie ein Jahr danach keine
Mitarbeitenden oder Hilfspersonen der Beni’s Soehne Elektro GmbH abzuwerben oder zu
beschaeftigen.
9. Abnahme
Die Abnahme erfolgt mit Fertigstellung, Inbetriebnahme, Nutzung oder nach Ablauf von 60 Tagen
ohne begruendete Maengelruege. Unwesentliche Maengel berechtigen nicht zur
Abnahmeverweigerung.10. Maengelruege / Gewaehrleistung
Offensichtliche Maengel sind innert 60 Tagen ab Abnahme schriftlich zu ruegen. Verdeckte
Maengel innert 60 Tagen ab Entdeckung. Gesetzliche Mindestfristen bleiben vorbehalten.
11. Haftung
Die Haftung fuer indirekte Schaeden, Folgeschaeden, Nutzungsausfall und entgangenen Gewinn
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig. Direkte Schaeden sind auf den Netto-Auftragswert
begrenzt. Grobe Fahrlaessigkeit und Vorsatz bleiben vorbehalten.
12. Vertraulichkeit
Alle im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen Informationen sind vertraulich zu
behandeln, auch nach Vertragsende.
13. Hoehere Gewalt
Bei Ereignissen hoeherer Gewalt ist die Firma waehrend der Dauer der Stoerung und einer
angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht befreit. Weitere Ansprueche sind
ausgeschlossen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Unwirksame Bestimmungen sind
durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Wil SG, soweit gesetzlich zulaessig.