AGB’s

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Beni`s Söhne Elektro GmbH

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer saemtliche Angebote, Offerten,

Auftraege, Lieferungen und Leistungen der Beni’s Soehne Elektro GmbH gegenueber privaten und

geschaeftlichen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur

Anwendung, wenn sie schriftlich bestaetigt wurden.

2. Vertragsabschluss / Auftragserteilung

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder muendliche Annahme der Offerte, durch

Auftragsbestaetigung oder durch Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen zustande. Bereits

erbrachte Leistungen und entstandene Kosten duerfen bei Rueckzug eines Auftrags verrechnet

werden.

3. Vertragsgrundlagen / SIA 118

Die Norm SIA 118 gilt ausschliesslich dann, wenn sie in der Offerte oder Auftragsbestaetigung

ausdruecklich vereinbart wird. Diese AGB gehen nicht zwingenden Bestimmungen der SIA 118 vor.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen,

Planungsanpassungen und Verzogerungen werden separat verrechnet.

5. Nachtragsleistungen

Nachtragsleistungen gelten als genehmigt, wenn sie angeordnet, geduldet oder nach Anzeige nicht

unverzueglich abgelehnt werden. Sie sind auch ohne Unterschrift verguetungspflichtig.

6. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Verrechnung mit Gegenforderungen ist

ausgeschlossen. Ein Rueckbehalt ist nur angemessen zulaessig. Bei Zahlungsverzug duerfen

weitere Leistungen ausgesetzt werden.

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Voraussetzungen fuer eine ordnungsgemaesse

Leistungserbringung sicher. Mehrkosten infolge Pflichtverletzungen gehen zu seinen Lasten.

8. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, waehrend der Vertragsdauer sowie ein Jahr danach keine

Mitarbeitenden oder Hilfspersonen der Beni’s Soehne Elektro GmbH abzuwerben oder zu

beschaeftigen.

9. Abnahme

Die Abnahme erfolgt mit Fertigstellung, Inbetriebnahme, Nutzung oder nach Ablauf von 60 Tagen

ohne begruendete Maengelruege. Unwesentliche Maengel berechtigen nicht zur

Abnahmeverweigerung.10. Maengelruege / Gewaehrleistung

Offensichtliche Maengel sind innert 60 Tagen ab Abnahme schriftlich zu ruegen. Verdeckte

Maengel innert 60 Tagen ab Entdeckung. Gesetzliche Mindestfristen bleiben vorbehalten.

11. Haftung

Die Haftung fuer indirekte Schaeden, Folgeschaeden, Nutzungsausfall und entgangenen Gewinn

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig. Direkte Schaeden sind auf den Netto-Auftragswert

begrenzt. Grobe Fahrlaessigkeit und Vorsatz bleiben vorbehalten.

12. Vertraulichkeit

Alle im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen Informationen sind vertraulich zu

behandeln, auch nach Vertragsende.

13. Hoehere Gewalt

Bei Ereignissen hoeherer Gewalt ist die Firma waehrend der Dauer der Stoerung und einer

angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht befreit. Weitere Ansprueche sind

ausgeschlossen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden,

bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Unwirksame Bestimmungen sind

durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Wil SG, soweit gesetzlich zulaessig.